Aktuelles

Testbiotech veröffentlicht Gutachten zur Stärkung der unabhängigen Risikoforschung

Ausreichende Anreize für Forschung und Partizipation der Zivilgesellschaft als wichtige Eckpunkte

20. August 2018 / Testbiotech veröffentlicht heute ein Rechtsgutachten, das sich mit den rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen einer Förderung der unabhängigen Risikoforschung im Bereich der Gentechnologie befasst. Wichtige Eckpunkte des Rechtsgutachtens sind: (1) Der Staat ist dazu verpflichtet, eine systematische und vorsorgeorientierte Forschung zu etablieren. (2) Zur Erfüllung dieser Aufgabe wäre die Erhebung einer sogenannten nicht-steuerlichen Sonderabgabe gerechtfertigt, die die Industrie in die Pflicht nimmt.

Wo bleibt die journalistische Ausgewogenheit, liebe Süddeutsche Zeitung?

Testbiotech vermisst journalistische Sorgfalt und Unvoreingenommenheit

17. August 2018 / Die Süddeutsche Zeitung (SZ) kritisiert heute Testbiotech und die 2017 eingerichtete „Fachstelle Gentechnik und Umwelt“. Testbiotech erhalte Steuergelder um Meinungsbildung zu betreiben, sei aber nicht unabhängig und würde auch nicht wissenschaftlich arbeiten. Im Beirat der Fachstelle gäbe es keine WissenschaflerInnen. Zudem gäbe es an diesem Projekt kein ausreichendes Interesse, um eine Finanzierung aus öffentlichen Geldern zu rechtfertigen.

Großes Interesse an der Arbeit der Fachstelle Gentechnik und Umwelt (FGU)

Erste Ergebnisse sind bereits online

10. August 2018 / In den vergangenen Wochen wurde in den sozialen Medien und in der Presse die Wissenschaftlichkeit und der Fördergegenstand der Fachstelle Gentechnik und Umwelt (FGU) diskutiert. Die Fachstelle ist Teil eines Forschungsprojektes, das vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gefördert wird. Die FGU beobachtet und bewertet aktuelle wissenschaftliche und regulatorische Entwicklungen − vor allem im Bereich der neuen Genome Editing-Verfahren.

Neue Gentechnik: Gerichtshof der Europäischen Union schafft klare Regeln

Neue Gentechnikverfahren unterliegen der Regulierung

25. Juli 2018 / Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Nach der Rechtsauslegung des Gerichtshofes müssen Pflanzen, die mit neuen Gentechnikverfahren in ihrem Erbgut verändert werden, auch als Gentechnik reguliert werden. Testbiotech begrüßt dieses Urteil. Es stimmt im Wesentlichen mit dem Inhalt eines Rechtsgutachtens überein, das Testbiotech schon vor einigen Wochen veröffentlicht hatte.

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